Alle
Gewässer der Insel Rügen, einschliesslich der 12-Meilenzone
der Ostsee,
gelten als Küstengewässer im Sinne des Fischereigesetzes von
Mecklenburg-Vorpommern. Mit einem gültigen Fischereischein und
einer Angelberechtigung, die z.B. beim Fischereimeister im Hafen Breege
erworben werden kann, dürfen Sie die Gewässer beangeln.
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