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Des Anglers Traum:

Ein Lachs so gross wie ein Baby!

 

Alle Gewässer der Insel Rügen, einschliesslich der 12-Meilenzone der Ostsee, gelten als Küstengewässer im Sinne des Fischereigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Mit einem gültigen Fischereischein und einer Angelberechtigung, die z.B. beim Fischereimeister im Hafen Breege erworben werden kann, dürfen Sie die Gewässer beangeln.